Stiftung Marienwerder stellt Antrag auf Bonifizierung
Die 5. Bonifizierungsaktion der Landeskirche Hannovers wurde nach zweijähriger Laufzeit am 30.06.2019 abgeschlossen. Von unserer Verwaltung wurden uns Zustiftungen aus Drittmitteln in Höhe von 29.641,60 € bescheinigt. Wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für Ihre großzügige Unterstützung. Nach Eingang der Zuwendungsbescheinigung wurde im September der umfangreiche Antrag zur Bonifizierung gestellt. Inzwischen wurde uns der fristgerechte und vollständige Eingang des Antrags bescheinigt. Mit einem Förderbescheid wird bis Ende 2019 gerechnet. Bei vollständiger Ausschüttung können wir mit fast 10.000 Euro Bonifizierungsmitteln rechnen.
Die Landeskirche Hannovers fördert seit über 15 Jahren intensiv die Errichtung und den Aufbau von kirchlichen Stiftungen, sowohl durch landesweite Kommunikationskampagnen als auch durch finanzielle Zuwendungen. Mittlerweile begünstigten schon vier Bonifizierungsaktionen die Gründung von selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen sowie die nachhaltige Einwerbung von Zustiftungen und Erbschaften/Vermächtnissen bei bereits bestehenden Stiftungen.
So wurden in den bisherigen vier Aktionen zwischen 2001 und 2015 gut 13,5 Millionen Euro an kirchliche Stiftungen ausgeschüttet.
Für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 sollte nochmals die Gründung von Stiftungen angeregt sowie die weitere Einwerbung von Zustiftungen bei bestehenden Stiftungen honoriert werden.
Im Rahmen der Bonifizierung wird die Landeskirche für je 3 Euro, die durch eine kirchliche Stiftung innerhalb des genannten Zeitraums eingeworben werden, 1 Euro dazu legen. Die Höchstförderung wird je Stiftung auf 40.000 begrenzt. Der Förderbetrag ist dem Stiftungsvermögen zuzuführen.