Gründungsurkunde
In der Abschrift der Gründungsurkunde aus dem Jahr 1216 (wahrscheinlich aus Anlass der zweiten Weihe des Klosters) heißt es:...
"Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Thetmarus, von Gottes Gnaden Bischof der Mindener Kirche.... Da es eine Pflicht unseres Namens und Amtes ist, daß wir das , was auf die Verehrung des göttlichen Namens und die Ehre des Hauses Gottes zielt, mit peinlicher Sorgfalt fördern und möglichst mit fürsorglicher Vorsicht betreiben, soweit die frommen Wünsche der Getreuen den gebührenden Erfolg haben und, auf dauernde Festigkeit gestützt, verharren: Also allen Getreuen wünschen wir bekanntzugeben, daß der edle Mann, Graf Konrad von Roden, an einer gewissen Stelle seines Erbgutes, die in unserem Mindenschen Bistum liegt, sie heißt jetzt die Insel der heiligen Maria, eine Konventualkirche errchtetund sie dotiert hat mit der Insel selbst, wo sie gegründet ist, un dem anliegenden Hof, mit allen seinen Priveligien und Pertinenzien in Aeckern, Wiesen, Wäldern, Weiden und Fischereien (sowohl in der Leine und in den Gräben und Teichen) und durchaus mit jedem Recht, mit dem der Graf Konrad selbst und sein Vater Hildebald eben dies Güter besessen haben."
Dann werden die übrigen Schenkungen aufgezählt:
- 11 Hufen zu Havelse (Havekesla) und 3 Teiche daselbst
- 7 Hufen zu Letter (Lectere)
- 2 Mühlen an der Leine und die Fischerei im Flusse
- 3 Hufen zu Seelze (Sellese)
- 3 Hufen zu Leistlingen (Lestelache)
- 5 Hufen zu Berenbostel (Bardingburstelle)
- 5 Hufen zu Stöcken (Stockem) und
- die Kirche in Engelbostel (Hendelingeburstelle).
Die Vogtei (Aufsicht) behielt der Aelteste der Familie sich vor.