Stiftung Marienwerder-Havelse

Stiftungen, insbesondere kirchliche Stiftungen, sind seit vielen Jahrhunderten Teil unserer Kultur und gehören zu unserer Tradition.

Die Stiftung Marienwerder wurde im Jahr 2002 gegründet um die Arbeit der Kirchengemeinde Marienwerder fortzuführen und auszubauen. Das Startkapital betrug 260.000 €. Dieses ist zwischenzeitlich auf ca. 1,25 Mio. Euro (Stand 2024) angewachsen, wofür wir sehr dankbar sind.

Im Rahmen der Fusion der Kirchengemeinden Marienwerder und Havelse am Jahresbeginn 2025 zur Ev.-luth. Kirchengemeinde Marienwerder-Havelse trägt die Stiftung seit dem 01.01.2025 den Namen Stiftung Marienwerder-Havelse.


Das mittel- und langfristige Ziel unserer Stiftung ist zunächst: Die Erhaltung einer Pastorenstelle am Standort Marienwerder-Havelse bei jährlich sinkenden Zuweisungen durch die Landeskirche. Auf die Erträge aus dem Stiftungskapital wurde - wie im Stellenplan der Gemeinde veranschlagt - im Jahr 2018 zur Finanzierung der Personalkosten mit ca. 8.000 € zurückgegriffen.
Aber auch andere Aktivitäten in der Gemeinde und in den Stadtteilen Marienwerder und Havelse werden im Rahmen der Möglichkeiten gefördert (siehe u.a. Jahresberichte).

Die Stiftung ist eine unselbstständige Stiftung.
Stiftungsvorstand ist der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Marienwerder.
Weiteres Stiftungsorgan ist das Kuratorium der Stiftung.

Stiftung
Stiftung Marienwerder      Foto: Uwe Großmann

Die Stiftung Marienwerder in der Hannoverschen Landeskirche

Zur Zeit gibt es in der Hannoverschen Landeskirche ca. 420 Stiftungen, davon 249 unselbständige.

Die Landeskirche fördert das kirchliche Stiftungswesen auf vielfältige Weise.

Für rechtsfähige Stiftungen gilt grundsätzlich das niedersächsische Stiftungsgesetz mit der Ausnahme, dass bestimmte Befugnisse der kirchlichen Stiftungsaufsicht zugewiesen sind. Für nicht rechtsfähige Stiftungen - also auch für die Stiftung Marienwerder - gelten nur kirchliche Vorschriften, etwa das kirchliche Haushaltsrecht.

Dem Landeskirchenamt obliegt auch die Aufsicht darüber, dass die Stiftungen ordnungsgemäß, d.h. im Einklang mit den Gesetzen und der Stiftungssatzung verwaltet werden und der Satzungszweck erfüllt wird. Das geschieht u.a. durch die jährliche Prüfung der Jahresabschlussunterlagen, zu denen neben der Jahresabrechnung eine Vermögensübersicht und ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks gehören.