Vererben ud Stiften

Die Stiftung Marienwerder mit dem eigenen Nachlass fördern

Liebe Leserin und lieber Leser!

Wussten Sie schon, dass bei einer Erbschaft auch unsere Stiftung bedacht werden könnte?
Überlegen Sie doch einmal, ob das bei Ihnen in Frage kommt.Wenn Sie das Anliegen und die Aufgaben der Stiftung Marienwerder bedenken und es Ihnen wichtig ist, dass es weiterhin sowohl eine Ev.-luth. Kirchengemeinde als auch weiteres kulturelles Leben in dem Stadtteil Marienwerder geben soll, gibt es die Möglichkeit auch über Ihren Tod hinaus dafür einen Beitrag zu leisten.
Stiften können Sie für:
- die Stiftung im Allgemeinen
- den Erhalt der Pfarrstelle
- die Förderung von Kirchenmusik und Konzerten
- die Förderung der Partnerschaftsarbeit mit Tansania oder für
- die Förderung von kulturellen Angeboten im gesamten Stadtteil

Hier ein Beispiel für eine Erbschaft, die der Stiftung Marienwerder vermacht wurde:

Eine Freundin der Stiftung hat immer wieder unseren Stiftungstag im Oktober besucht. Eines Tages sprach sie uns als Vertreter der Stiftung an und bat um ein Gespräch. Sie fragte, wie sie eine mögliche Erbschaft ihrerseits an die Stiftung Marienwerder regeln könnte. Daraufhin wurde eine schriftliche Vereinbarung über ihre Absicht beim Kirchenvorstand hinterlegt.
Weiteres hat die Stifterin testamentarisch mit ihrem Notar geordnet. Wir sind mit ihr in Kontakt geblieben und wurden dann nicht nur von ihrem plötzlichen Tod überrascht, sondern auch von der Höhe ihrer Erbschaft. Vielleicht hat unsere großzügige Stifterin folgendes gedacht: "Ich gebe, also gibt es mich - auch weiterhin." Und .... in unseren Gedanken gibt es sie tatsächlich! Ihr Erbe trägt maßgeblich dazu bei, dass wir aktuell einen ausgeglichenen Gemeindehaushalt haben, den Anteil der Pfarrstelle finanzieren und weitere kulturelle Aktionen im Stadtteil fördern können. Ihre Erbschaft ging als Zustiftung in das Grundvermögen ein. Aus dessen Erträgen werden die Aufgaben der Stiftung finanziert. Eine Erbschaft als Zustiftung hat demnach wie die Stiftung selbst einen sogenannten Ewigkeitswert.

Fragen, die uns oft gestellt werden: Darf die Kirchengemeinde ein Erbe annehmen?

Die Kirchengemeinde Marienwerder ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit ist sie juristisch berechtigt, Nachlässe anzunehmen und in die Stiftung einzubringen. Daher ist es Interessierten möglich, der Stiftung ein Erbe zu hinterlassen und diese Absicht testamentarisch festzuhalten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Erbe oder Nachlassempfänger ist diejenige Person oder Körperschaft, auf die im Falle des Versterbens des Erblassers das Erbe übergeht. Bei einem Vermächtnis handelt es sich um einen Teil des Vermögens oder einen bestimmten Gegenstand des Erbes, das auf die Kirchengemeinde/Stiftung übertragen werden kann. Die rechtlichen Erben sind verpflichtet den Willen des Verstorbenen zu erfüllen.

Welche Testamentsform kommt in Frage?

Welche Testamentsform kommt in Frage?
Die zwei wichtigsten Testamentsformen sind

  • das handschriftliche Testament:
    Das eigenhändig aufgesetzte Testament muss handschriftlich verfasst sein und muss auf jeder Seite unterschrieben werden.
  • das notarielle Testament:
    Bei dieser Testamentsform handelt es sich um einen bei einem Notar erklärten letzten Willen. Der Notar und der Erblasser unterschreiben gemeinsam die Urkunde.

Wie kann ich mein finanzielles Erbe als Investition auf den Weg bringen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - per Brief, per Telefon, per mail oder nach einem Gottesdienst, einem Konzert, einer weiteren Veranstaltung. So kommen wir ins Gespräch und Sie können gut eine Entscheidung treffen. Mit einem Vertreter oder Vertreterin der Kirchengemeinde oder Stiftung setzen Sie gemeinsam ein Schreiben über Ihr Vorhaben auf, das im Sekretariat der Kirchengemeinde hinterlegt wird. Spezielle Fragen sollten aber mit einem Notar besprochen werden.

Weitere Möglichkeiten, die Stiftung Marienwerder zu unterstützen

Nach unserer Erfahrung ist die Bereitschaft von Angehörigen von Verstorbenen, bei der Trauerfeier auf Blumen und Kränze zu verzichten, groß. Dabei werden die Trauernden gebeten, die Stiftung mit einer Geldspende zu bedenken und zu stärken. Auch bei runden Geburtstagen wird auf Geschenke an das Geburtstagskind verzichtet und stattdessen für die Stiftung Marienwerder gesammelt. Wir sind dankbar, wenn die Stiftung Marienwerder so mit einer Spende bedacht wird, denn wir sind bereits jetzt auf die Zinserträge der Stiftung angewiesen, um die Arbeit der Kirchengemeinde und Musik und Kultur im Stadtteil aufrecht erhalten zu können.