Nutzung der Freidhofskapelle Marienwerder ab dem 18. Mai 2020 mit Einschränkungen wieder möglich

Die Friedhofsverwaltung ist nur telefonisch oder per E-Mail zu erreichen, in sehr dringenden Angelgenheiten können Ortsterime im Büro nach vorheriger telefonsicher Abstimmng vereinbart werden.
In Ergänzung zu § 1 der Friedhofsordnung informiert der Kirchenvorstand:
§ 7(4) der Friedhofsordnung führt aus: Die Friedhofsverwaltung setzt im Einvernehmen mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Wünsche der Angehörigen sollen dabei nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Um eine einfache und handhabbare Umsetzung zu gewährleisten, legt die Friedhofsverwaltung fest:
Die letzte Erdbestattung findet um 13.00 Uhr,
die letzte Urnenbestattung findet um 14.00 Uhr statt.
Sind nach vier Wochen nach einer Bestattung die Gräber nicht von den Angehörigen abgeräumt worden, werden diese von der Friedhofsverwaltung abgeräumt. Bei Fragen hierzu melden Sie sich bitte bei der Friedhofsverwaltung“