Ablaufende Nutzungsrechte
Das Nutzungsrecht der nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist abgelaufen bzw. läuft zeitnah ab.
Abteilung XI, Nr. 34a bis 34f (Erdreihengräber)
Die Grabstätten werden ab dem 01.04.2024 eingeebnet.
Pflanzen, Grabschmuck, Steine oder Einfassungen können bis zum 31.03.2024 von den bisherigen Nutzungsberechtigten abgeräumt werden. Ab dem 01.04.204 werden sämtliche auf den Grabstätten befindliche Gegenstände entsorgt.