Aktuelle Informationen

Ablaufende Nutzungsrechte

Das Nutzungsrecht der nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist abgelaufen bzw. läuft zeitnah ab.

Abteilung Ia Nr.18 (Erdwahlgrab)

Abteilung II Nr.118 (Erdwahlgrab)

Abteilung XII Nr.100 (Erdwahlgrab)

Abteilung XVI Nr.92e (Urnenwahlgrab)

Abteilung XVII, Nr. 199a-f (Erdreihengräber)

Abteilung XVII, Nr. 202d (Erdreihengrab)

Abteilung XVII, Nr. 206a (Erdreihengrab)

Die Grabstätten werden ab dem 01.11.2024 eingeebnet.

Pflanzen, Grabschmuck, Steine oder Einfassungen können bis zum 31.10.2024 von den bisherigen Nutzungsberechtigten abgeräumt werden. Ab dem 01.11.2024 werden sämtliche auf den Grabstätten befindliche Gegenstände entsorgt.

neue Friedhofsgebührenordnung ab dem 07.09.23

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Hannover Nr. 15/2023 trat am 07.09.2023 die neue Friedhofsgebührenordnung (FGO) für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Marienwerder in Kraft.

zur neuen Friedhofsgebührenordnung

Terminvereinbarung Friedhofsverwaltung

Um eine angemessene und verlässliche Bearbeitung und Beratung Ihrer Anliegen durchführen zu können, bitten wir nach Möglichkeit um vorherige Terminvereinbarung, gerne auch per E-Mail.

Was in einem Sterbefall von der Friedhofsverwaltung Marienwerder benötigt wird:

  • Gebührenübernahmeerklärung an die Friedhofsverwaltung durch den/die Veranlasser/-in der Bestattung (Rechnungsempfänger/-in)
    - vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
     
  • Informationen, welche Grabart gewünscht ist
    (bei Wahlgräbern: vorhandenes Grab oder Neukauf)
     
  • Bei einer Urnenbestattung die Information, bei welchem Krematorium die Urne angefordert werden soll
     
  • Sobald vorhanden – die Sterbeurkunde
     
  • Die Terminabstimmung für die Beisetzung erfolgt über die Firma Markgraf

Keine Einschränkungen für Beisetzungen auf dem Friedhof

In Ergänzung zu § 1 der Friedhofsordnung informiert der  Kirchenvorstand: 

Auf dem Friedhof Marienwerder können auch Personen beigesetzt werden, die nicht der evangelischen Kirche oder der Kirchengemeinde Marienwerder angehörten.
 
Weiterhin gibt es keine Einschränkungen bezüglich des letzten Wohnsitzes der/des zu Bestattenden.
Sie haben Fragen: Die Friedhofsverwaltung berät Sie gern.

Bestattungszeiten

§ 7(4) der Friedhofsordnung führt aus: Die Friedhofsverwaltung setzt im Einvernehmen mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Wünsche der Angehörigen sollen dabei nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Um eine einfache und handhabbare Umsetzung zu gewährleisten, legt die Friedhofsverwaltung fest:

Die letzte Erdbestattung findet um 13.00 Uhr,
die letzte Urnenbestattung findet um 14.00 Uhr statt.

Abräumen der Gräber nach Bestattung

Sind nach vier Wochen nach einer Bestattung die Gräber nicht von den Angehörigen abgeräumt worden, werden diese von der Friedhofsverwaltung abgeräumt. Bei Fragen hierzu melden Sie sich bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten:

Dienstag:       15.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch:       15.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag:     9.00 - 11.00 Uhr

Martina Beckmann
Augustinerweg 21
30419 Hannover
Tel.: 0511 792083
Fax: 0511 792080

Ev.-luth. Kirchengemeinde Marienwerder

Gemeindebüro und Friedhofsverwaltung